Würdest du in ein Freudenhaus gehen, bezahlen aber die Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen?!

Selbstverständlich nicht, denkt man sich natürlich. Entweder ich geh dahin, bezahle und tue wofür ich gekommen bin oder ich trinke irgendwo anders, zu überteuerten Preisen. Warum sollte man dies auch tun, es macht ja garkeinen Sinn. Das ist, als würde man eine Kinokarte kaufen, aber nicht rein gehen, damit das Kino nicht ganz voll ist…

Nun gut! Warum erzähl ich das eigentlich? Und was schreib ich da wieder für ein widersinniges Zeug?
Ein kleines Gewitter tut sich auf, an meinem Studentenhimmel, es heisst Elektronik und es will auf garkeinen Fall spielen, soviel ist klar. Folgendes ist bei mir der Fall, ich möchte den Wahlpflichtblock wechseln, von Technik zu BWL, dies ist zum Glück möglich, obwohl ich keine rosa PoloShirts trage, ich muss allerdings folgendes bei meinem Wechsel beachten.

§ 10 (der BPO) erhält folgende Fassung:
“Es ist den Studierenden einmal im Studium gestattet, ein durch Antrag auf Zulassung
zur Prüfung bereits festgelegtes Wahlpflichtmodul auszutauschen, wenn die Prüfung
in diesem Modul mindestens einmal oder auch endgültig nicht bestanden wurde.
Ist eine Modulprüfung im ersten oder zweiten Modul der Wahlpflichtblöcke „Technik“,
„Wirtschaft“, „Biologie“ oder „IT-Management“ nicht bestanden oder endgültig nicht
bestanden, so kann die oder der Studierende einmalig den Wahlpflichtblock wechseln.
Nach Beantragung der Zulassung zur Bachelorarbeit ist ein Wechsel des
Wahlpflichtblockes nicht mehr möglich.
Für den Austausch eines Wahlpflichtmoduls oder eines Wahlpflichtblockes muss ein
schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.”

Da ich das erste Modul bereits bestanden habe, muss ich durch das zweite Modul durchfallen, damit ich von Technik zu BWL wechseln darf.

Womit wir zu folgendem Ergebnis kommen würden. Die FH-Südwestfalen ist mein Puff und Elektronik ist die Nutte die ich prellen will, damit ich mein überteuertes Studium abschließen kann.

schönen Tag noch…